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NÖ Ärzteanwalt

NÖ Ärztekammer präsentiert "NÖ Ärzteanwalt"

Presseinformation vom 07.05.2009:  

Präsident Reisner: „Erstmals gibt es kostenlose „Erste Hilfe"
in Rechtsfragen für alle NÖ ÄrztInnen"


Eine Ärztekammer hat die kollektiven Interessen der Ärzteschaft zu vertreten. Diesem Auftrag kommen mehrere beim Kammeramt beschäftigte Juristen nach. Geht die rechtliche Problemstellung im Rahmen der Berufsausübung eines einzelnen Arztes beziehungsweise einer einzelnen Ärztin allerdings über das Kollektivinteresse der Ärztekammer hinaus, ist die Ärztekammer meist nicht die ideale Anlaufstelle. Aus diesem Grunde hat die NÖ Ärztekammer eine „Ärzteanwaltschaft" ins Leben gerufen. Dazu meint der Präsident der NÖ Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner: „Der neu installierte Ärzteanwalt ist einzigartig und stellt einen weiteren Schritt in Richtung Serviceleistung unserer Kammer dar. Nach dem Motto „Service - Qualität - Kompetenz" wollen wir den Ärztinnen und Ärzten in Niederösterreich auf einer möglichst breiten Ebene behilflich sein, und dazu gehört auch die Rechtsberatung durch einen erfahrenen Anwalt."

Aufgabe der NÖ Ärzteanwaltschaft wird es sein, betroffenen Ärztinnen und Ärzten aus Niederösterreich bei bestimmten, individuellen Problemfällen, die mit der ärztlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehen, eine erste kostenlose anwaltliche Rechtsauskunft zu geben. Der unabhängige Ärzteanwalt hat hierbei die Funktion eines „Gatekeepers" im für viele ÄrztInnen unübersichtlichen Dschungel der Rechtsvorschriften. Er wird dabei behilflich sein, die notwendigen ersten Schritte richtig zu setzen.

Ärzteanwalt Mag. Markus Lechner

Der Rechtsanwalt, Mag. Markus Lechner, bearbeitet seit dem Jahr 2000 Problemfälle aus dem Arzt- und Medizinrecht. Während der letzten drei Jahre widmete er sich fast ausschließlich diesem Themenbereich. Zuvor war Mag. Lechner in einer großen Tiroler Wirtschaftskanzlei tätig. Der Ärzteanwalt steht ab sofort unter aerzteanwalt@arztnoe.at oder unter der Nummer 01-53751/300 für kostenlose Anfragen von Ärztinnen und Ärzten aus Niederösterreich zur Verfügung.

Fallbeispiele aus der Praxis

Typische Fälle für den Ärzteanwalt sind Ansprüche von PatientInnen wegen eventueller Behandlungsfehler, sonstige Patientenbeschwerden, Angriffe durch Medien und strafrechtliche Angelegenheiten. Im niedergelassenen Bereich sind beispielsweise Streitigkeiten mit den Sozialversicherungsträgern, Kündigung des kurativen Einzelvertrages und Streitigkeiten mit Angestellten zu nennen. Angestellte Ärztinnen und Ärzte können sich bei individuellen arbeitsrechtlichen Problemen (Beispiel Arbeitszeit, Betriebsvereinbarung), Mobbing sowie rechtlichen Problemen rund um die geplante eigene Niederlassung an den Ärzteanwalt wenden.

Rückfragen: Ärztekammer für Niederösterreich - Pressestelle, Michael Dihlmann, Tel. 0664/144 98 94, Mag. Birgit Jung, Tel. 01/53 751 - 623, E-Mail: presse@arztnoe.at

 
KontaktÄrztekammer für NÖ, Michael Dihlmann, Pressesprecher, Tel. 0664/144 98 94, E-Mail: presse@arztnoe.at
Artikelversion vonBarbara Platl
25.06.2009
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