Die Ausschreibung freier Vertragsgruppenpraxenstellen bzw. Vertragsgruppenpraxen-Gesellschafterinnen-/ Gesellschafterstellen durch die niederösterreichischen § 2-Krankenversicherungsträger und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) erfolgt im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Niederösterreich einmal monatlich, spätestens bis zum 10. des Kalendermonats im Internet unter www.arztnoe.at für die nachstehend angeführte Vertragsgruppenpraxen-Gesellschafterinnen- / Gesellschafterstelle mit der jeweils bei der Gruppenpraxis angeführten Mindestordinationszeit und der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Abrechnung:
Gruppenpraxis im Bereich Neurologie / Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin (originär)
in 3430 Tulln
Fach: Neurologie/Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
mit 2 Gesellschafterinnen/Gesellschaftern (einem Facharzt für Neurologie bzw. Neurologie und Psychiatrie sowie einem Facharzt für Psychiatrie bzw. Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin bzw. Psychiatrie und Neurologie)
Beginn der originären Gruppenpraxis: 1.10.2010
Mindestöffnungszeiten der GP ab zwei GesellschafterInnen: 30 Wochenstunden
(Die GP hat an fünf Werktagen pro Woche geöffnet zu sein, wobei an zwei Werktagen die Ordinationsstätte nach 15.00 Uhr geöffnet sein muss. Werden an einem Samstag Ordinationszeiten vereinbart, so kann die Ordinationszeit an einem anderen Werktag bzw. an einem Nachmittag entfallen.)
Bedingungen der Zusammenarbeit: 50 : 50
Ende der Bewerbungsfrist: 7.4.2010 (Einlangen bei der Ärztekammer für NÖ)
Bewerbungserfordernisse
Folgende Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Abschrift und, sofern sie nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, in beglaubigter Übersetzung vorzulegen:
1. Schriftliche Bewerbung (Bewerbungsfragebogen für eine ausgeschriebene Vertrags-Gruppenpraxen- Gesellschafterinnen-/Gesellschafterstelle),
2. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder der Staatsangehörigkeit einer der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder der Staats- angehörigkeit eines Vertragsstaates eines Abkommens mit den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten, welches die Mitgliedstaaten zur Inländergleichbehandlung hinsichtlich des Niederlassungsrechtes und des Dienstleistungsverkehrs verpflichtet (Assoziationsstaaten),
3. Nachweis darüber, dass der Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst zum Zeitpunkt der Invertragnahme abgeleistet ist bzw. Nachweis der dauernden Untauglichkeit,
4. Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache,
5. Nachweis über ein in Österreich erworbenes oder nostrifiziertes Doktorat der gesamten Heilkunde bzw. ein in einem anderen EWR-Staat erworbenes Diplom,
6. Nachweis über die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Arzt für Allgemeinmedizin bzw. als Facharzt des betreffenden Sonderfaches zum Bewerbungszeitpunkt,
7. Nachweis über die Erlangung eines ÖÄK - Diploms, eines ÖÄK-Notarztzertifikats oder über die Absolvierung eines Zusatzfaches,
8. Curriculum vitae (nicht handgeschrieben)
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Entsprechend dem Gruppenpraxen-Gesamtvertrag der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau vom 1. April 2005 und der Ausschreibung der gegenständlichen Stelle (auch) als GKK-Stelle gilt unsere Zustimmung hinsichtlich Vergabe eines VAEB-Einzelvertrages nur bei Annahme der dem Bewerber zugesprochenen ausgeschriebenen GKK-Planstelle. Im Falle des Verzichts des Bewerbers auf den Einzelvertrag mit der jeweiligen Gebietskrankenkasse besteht somit kein Anspruch auf einen VAEB-Einzelvertrag.
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA)
Die bisherige Vorgangsweise wird auf Wunsch der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) insofern beibehalten, als der Arzt nach Erhalt des § 2-Vertrages ein Ansuchen auf Abschluss eines Einzelvertrages über die Ärztekammer für NÖ bei der KFA zu stellen hat; also die Stelle nicht explizit im Namen ausgeschrieben wird.
Hearingtermin
Der Hearingtermin bzw. der Termin für ein allfälliges Vorstellungsgespräch für das 2. Quartal 2010 wurde für Dienstag, 15. Juni 2010, ab 13.00 Uhr, in der Nö. Gebietskrankenkasse, 3100 St. Pölten, Kremser Landstraße 3, festgesetzt.
Informationen
Ist die Notwendigkeit für ein Hearing laut § 12 der gesamtvertraglichen Vereinbarung betreffend Richtlinien für die Auswahl der Vertragsärzte (Niederlassungsrichtlinien) gegeben, nimmt ein zum Hearing geladener Bewerber den vorgesehenen Termin jedoch nicht wahr, so kommt die Nichtteilnahme grundsätzlich einem Zurückziehen der Bewerbung gleich. Selbiges gilt für den Fall, dass ein Erstgereihter ohne aus-reichende Begründung der Einladung zum Vorstellungsgespräch gemä§ 11 nicht nachkommt.
Die Nö. Gebietskrankenkasse hat uns um folgende Bekanntgabe ersucht:
Der Informationstag - Kick off für neue VertragspartnerInnen der Nö. Gebietskrankenkasse findet am Dienstag, 22. Juni 2010, von 8.00 - ca. 16.00 Uhr, in der Nö. Gebietskrankenkasse, 3100 St. Pölten, Kremser Landstraße 3, für jene ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und Allgemeinen FachärztInnen, welchen der Kassenvertrag mit 1.7.2010 zugesprochen wird, statt.
Ansprechpartner in der NÖGKK: Frau Mag. Daniela Ludwan - Tel.Nr. 050899- 3216.
Wichtige Hinweise im Zusammenhang mit einer Bewerbung um eine Vertragsgruppenpraxenstellen bzw. Vertragsgruppenpraxen-Gesellschafterinnen-/Gesellschafterstellen:
Um eine Bewerbung berücksichtigen zu können, müssen sämtliche notwendigen Voraussetzungen zum Bewerbungszeitpunkt gegeben sein und die erforderlichen Unterlagen mit Ablauf der Bewerbungsfrist in der Ärztekammer für Niederösterreich vorliegen. Insbesondere ist auch auf das präzise Ausfüllen sowie Unterschreiben des Bewerbungsfragebogens zu achten.
Der Nachweis über ein Anstellungsverhältnis ist mittels Kopie des Dienstvertrages bzw. einer Bestätigung des Dienstgebers mit Angabe des Stundenausmaßes nachzuweisen, wobei ausschließlich fachspezifische Anstellungen berücksichtigt werden.
Werkvertrag / freier Dienstvertrag - entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Geleistete Vertretungstage (Praxisvertretungen und Vertretungen im Rahmen des Wochenend- bzw. Feiertagsdienstes) sind auf dem Bewerbungsfragebogen anzugeben, können jedoch nur dann angerechnet werden, wenn der vertretene Arzt diese in der Ärztekammer für Niederösterreich gemeldet hat.
Hinweis
Die Bestätigungsformulare sind ausgefüllt und versehen mit der Unterschrift und der Stampiglie des vertretenen Arztes spätestens bis zum Ende des Folgequartals an die Ärztekammer für Niederösterreich zu übermitteln. Bestätigungen für Vertretungen vor dem 1.4.2006 sind im Zuge einer konkreten Bewerbung vorzulegen.
Alle Vertretungsmeldungen, welche nicht zeitgerecht in der Ärztekammer eingelangt und dadurch nicht dokumentiert sind, können nicht berücksichtigt werden!
Notärztliche Tätigkeiten sind mittels Bestätigungen nachzuweisen, wobei die Anzahl der Dienste ersichtlich sein muss. Was geleistete Wochentags-Nachtbereitschaftsdienste betrifft, so erfolgt der Nachweis mittels einer internen Bestätigung, die im Falle einer Bewerbung automatisch ausgestellt wird.
Die Kriterien der Notarzttätigkeit und der Teilnahme am Wochentags-Nachtbereitschaftsdienst sind ausschließlich für Bewerber um Kassenplanstellen für Allgemeinmedizin relevant. Zusätzlich sei darauf verwiesen, dass die Anrechnung des Notarztzertifikats und die Berücksichtigung der notärztlichen Tätigkeit nur dann möglich sind, wenn die aufrechte Berechtigung als Notarzt auf Grund der gemäß § 40 Abs. 3 Ärztegesetz 1998 besuchten Fortbildungsveranstaltung zum Bewerbungszeitpunkt besteht. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist eine Berücksichtigung von Bestätigungen bzw. Diplomen auch bei entsprechendem Nachweis nicht mehr möglich.
Obwohl es nicht verpflichtend ist, empfehlen wir Bewerbern um eine Kassenplanstelle trotzdem, ihre Bewerbungsunterlagen persönlich in der Ärztekammer für Niederösterreich abzugeben - um vorherige Terminvereinbarung wird ersucht
(Ärzte für Allgemeinmedizin - Fr. Eisenbarth, DW 225;
allgemeine Fachärzte - Fr. Graner, DW 246).
Für die Errichtung einer Vertrags-Gruppenpraxis ist die Vorlage eines von den Gesellschaftern gezeichneten Gesellschaftsvertrages sowie die Vorlage eines Firmenbuchauszuges erforderlich.
Erläuterungen zur Bewerberliste (bisher Reihungsliste):
Die seit März 2002 geführte Bewerberliste (bisher Reihungsliste) wird weitergeführt und eventuell bereits bestehende Zeiten werden nach den neuen Bewertungskriterien gemäß § 7 Abs. 4 der gesamtvertraglichen Vereinbarung übernommen, womit ein erneuter Antrag auf Aufnahme nicht notwendig ist. Ist ein Arzt noch nicht in die Bewerberliste eingetragen, so erfolgt die Eintragung automatisch im Fall einer ord-nungsgemäßen Bewerbung um eine konkrete Planstelle.
Bei Überprüfung der Daten auf den Bewerbungsfragebögen wird insbesondere auch darauf geachtet, ob die Angaben auf den einzelnen Fragebögen im Fall von Mehr-fachbewerbungen bzw. gegenüber früheren Bewerbungen übereinstimmen bzw. nachvollziehbar sind. Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Bewerbungsfragebogen erklären, nicht nur korrekte sondern auch vollständige Angaben gemacht zu haben. Bewerbungen, welche unerklärliche Differenzen bei den Angaben auf den Fragebögen aufweisen, können daher nicht akzeptiert werden.
Was das Anrechnen von Punkten aus dem Kriterium "Kontinuierliche Bewerbung um Einzelverträge in NÖ" betrifft, so erfolgt die Bewertung (bei Mehrfachbewerbungen) nicht innerhalb sondern vielmehr pro Ausschreibungsrunde.