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Ende des "Rosa Rezepts"

Rückschritt beim Nahtstellenmanagement zwischen Spital und niedergelassener Ärzteschaft

NÖ Ärztekammer bedauert Wegfall des „Rosa Rezepts" bei Spitalsentlassungen

Presseinfo vom 19.02.2010

Das so genannte „Rosa Rezept" in Niederösterreich ist gestorben. Durch diese Rezepturbefugnis war es möglich, Patientinnen und Patienten bei Spitalsentlassung für eine bestimmte Art von Medikamenten ein Rezept mitzugeben, welches beim Einlösen in der Apotheke sofort als Kassenrezept akzeptiert wurde und damit keine weiteren bürokratischen Probleme verursacht hat. Nun haben NÖGUS und NÖGKK diese Regelung einvernehmlich aufgelöst.
Der Präsident der NÖ Ärztekammer Dr. Christoph Reisner erläutert die Hintergründe der Problematik: „Die Verschreibungsrichtlinien der verschiedenen Bereiche im Gesundheitswesen unterscheiden sich. Während in den Spitälern keinerlei Ökonomierichtlinien bestehen, unterliegen die niedergelassenen Kassenärztinnen und -ärzte sehr strengen Kriterien im Hinblick auf die „Wirtschaftlichkeit". Der Schritt weg vom „Rosa Rezept" macht es den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten aber noch schwerer, ökonomisch zu verschreiben."

Privatrezepte und Arztbriefe müssen umgeschrieben werden

Dr. Wolfgang Geppert, Medikamentenreferent der NÖ Ärztekammer verdeutlicht diesen Vorwurf, der auf den ersten Blick nicht unbedingt schlüssig scheint: „Nunmehr werden bei Spitalsentlassungen entweder Privatrezepte oder Arztbriefe mit Empfehlungen ausgegeben. Die Hausärztinnen und -ärzte sind danach aufgefordert, diese Rezepte an den Erstattungskodex im niedergelassenen Bereich anzupassen und unter Umständen - da sich die Spitäler ja an keine „volkswirtschaftliche Ökonomie" gebunden fühlen - komplett zu verändern."
Problematisch wird es laut Dr. Geppert jedoch dann, wenn sich die Patientinnen und Patienten im Unwissen über diese abwicklungstechnische Notwendigkeit direkt nach der Spitalsentlassung statt zur Ärztin bzw. zum Arzt sofort in die Apotheke begeben, im Glauben ein kassentaugliches Rezept zu besitzen. „Nachdem Apotheker keinerlei Befugnis zur Medikation haben und nur angehalten sind, das auf einem Rezept Stehende abzugeben und auch einen Arztbrief als Rezept akzeptieren, wird in aller Regel exakt das ausgegeben, was vom Spital empfohlen wird. Die Probleme tauchen dann in der Ordination auf, wenn die abgegebenen und teilweise schon konsumierten Medikamente nicht im Rahmen des Kassensystems erstattungsfähig sind. Da haben die Ärztinnen und Ärzte aber gar keine andere Möglichkeit, als die Rezeptur im Sinne der Patientinnen und Patienten zu bestätigen."

Spitalsrezeptur wird den Niedergelassenen angelastet

„Gesundheits- und gesellschaftspolitisch ist dieser Zustand ein Wahnsinn", so Dr. Geppert weiter. „Wir hören täglich, dass die Krankenkassen sparen müssen und dass die Medikamente als Hauptfaktor für die Kostenexplosion verantwortlich sind. Solange es jedoch keine Möglichkeit gibt, die Spitäler an die gleichen Ökonomierichtlinien zu binden, die im niedergelassenen Bereich vorherrschen, sind alle Versuche in diesem Bereich zu sparen zum Scheitern verurteilt."
Tatsächlich erzeugt diese Situation nicht nur erhebliche Mehrkosten, sondern auch eine Verschiebung der Kostenwahrheit von den Spitälern zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. „Uns wird immer wieder vorgehalten, dass wir die Verursacher der Mehrkosten sind, weil wir so „großzügig" verschreiben. Tatsache ist, dass jeder Kassenärztin und jedem Kassenarzt diese unvermeidbaren Folgeverschreibungen auch persönlich angelastet werden", so Dr. Geppert weiter. „Diese Interpretation können wir nicht länger tolerieren. Für die Explosion der Medikamentenkosten sind viele verantwortlich, aber am wenigsten die niedergelassenen Ärztinnen und -ärzte."

„Verordnete" Misswirtschaft vernichtet hunderte Millionen

Für Präsident Dr. Reisner ist die Auflösung der Rezepturbefugnis ein weiteres, ganz klares Zeichen dafür, dass die Entscheider im Gesundheitssystem keinerlei Interesse daran haben können, das System auf solide Beine zu stellen. „Durch diese Art von „Misswirtschaft" werden hunderte Millionen Euro vernichtet oder in die falschen Kanäle geleitet. Statt echte, zielführende Reformen durchzuführen werden Ärzte- und Patientenschaft immer wieder durch Alibiaktionen wie jüngst in Salzburg beim Behandlungsprozess gestört. Und dass, obwohl klar ersichtlich ist, dass etwa beim so genannten „Salzburger Modell" zur ökonomischen Verschreibung praktisch nicht einmal ein Promille der Summe im Medikamentenbereich einzusparen ist, die durch sinnvolle „echte" Reformen eingespart werden könnte. Gleichzeitig werden dabei aber alle medizinischen Kriterien über Bord geworfen."
Präsident Dr. Reisner hofft nun, dass NÖGUS und NÖGKK ihre Ankündigung wahr machen und wenigstens ein Pilotprojekt hinsichtlich der Rezepturbefugnis im Spital unter Anwendung des im niedergelassenen Bereich verpflichtenden Arzneimittelbewilligungssystems durchführen. „Nur wenn wir die Verschreibungsrichtlinien zwischen allen öffentlichen Gesundheitseinrichtungen gleichschalten kann es gelingen, die Medikamentenkosten in den Griff zu bekommen", fasst Präsident Dr. Reisner zusammen.

Rückfragehinweis:
Ärztekammer Niederösterreich - Pressestelle, Michael Dihlmann, Tel. 0664/1449894, presse@arztnoe.at

Wien, 19. Februar 2010

 
KontaktÄK NÖ Pressestelle, Michael Dihlmann, Tel. 0664/1449894, presse@arztnoe.at
Artikelversion vonBarbara Platl
19.02.2010
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