Die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte hat die Vereinbarung bestätigt, dass die kollektivvertraglichen Mindestgehälter sowie die Istgehälter der Angestellten von Ärztinnen und Ärzten (ausgenommen Zahnärztinnen und Zahnärzte) rückwirkend per 1.1.2010 um 0,9 Prozent erhöht werden. Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden auf ganze Eurowerte aufgerundet. Nicht erfasst von dieser Erhöhung sind Zulagen, welche unverändert bleiben.
» PDF: Rundschreiben: Erhöhung der Gehälter für die Angestellten von ÄrztInnen in NÖ