Sitemap   |   
 
Sie sind hier: 

Substitutionsbehandlungen

Verlängerung der Weiterbildungsverordnung für orale Substitution

Bereits zum wiederholten Mal wurde die Weiterbildungsverordnung orale Substitution des Bundesministers für Gesundheit verlängert.

Allerdings existieren aktuell zwei Qualifikationsstufen für substituierende ÄrztInnen: zum einen die umfassende Qualifikation zur Substitutionsbehandlung, zum anderen die Qualifikation lediglich zur Weiterbehandlung von bereits auf ein Substitutionsmittel eingestellten PatientInnen.

Während im ersten Fall ein 40 Stunden umfassendes Basismodul absolviert werden muss, ist auch im zweiten Fall lediglich bei einer Weiterbehandlung eine 6 Stunden umfassende Schulung nötig.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.