Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die SVA ab 1. Jänner 2010
Die Höchstbeitragsgrundlage für die Kranken- und Pensionsversicherung der Sozialversicherungsträger der Gewerblichen Wirtschaft wird von monatlich 4.690 Euro auf 4.795 Euro angehoben, das entspricht einem jährlichen Betrag von 57.540 Euro.
Erhöhung der Unfallversicherung ab 1. Jänner 2010
Die Unfallversicherung wird ab kommendem Jahr 8,03 Euro monatlich betragen, dies entspricht einem jährlichen Betrag von 96,36 Euro. In diesem Zusammenhang dürfen wir darauf hinweisen, dass eine ärztliche Nebentätigkeit nur dann in die Unfallversicherung einbezogen wird, wenn sie der NÖ Ärztekammer gemeldet wird. Nach Auffassung der ÖÄK sind sämtliche ärztliche Tätigkeiten, die außerhalb des Dienstverhältnisses erfolgen, als „freiberuflich" zu qualifizieren.
Rezeptgebühren: Befreiung und Erhöhung
Alleinstehende Personen, deren monatliches Nettoeinkommen 783,99 Euro und Ehepaare, deren monatliches Einkommen 1.175,45 Euro nicht übersteigt, können sich von der Rezeptgebühr befreien lassen. Für jedes weitere Kind sind 82,16 Euro hinzu zu rechnen.
Die Rezeptgebühr wird ab 1. Jänner 2010 von 4,90 Euro auf 5 Euro erhöht.
Neuberechnung der Rezeptgebührenobergrenze ab 1. Jänner 2010
Die Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze endet mit 31. Dezember 2009 und muss ab 1. Jänner neu berechnet werden. Die e-card weist nur bis Jahresende die betroffenen Personen als rezeptgebührenbefreit aus. Verordnungen, die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellt werden, sind als befreit zu kennzeichnen. Lösen rezeptgebührenbefreite Personen ihre im Dezember ausgestellten Rezepte erst im Jänner ein, fallen dennoch keine Gebühren an. Eine Befreiung vom Selbstbehalt für Heilbehelfe wird für Patientinnen und Patienten auch nach Erreichen der persönlichen Obergrenze von zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens nicht gewährt. Wir ersuchen Sie, insbesondere zu Jahresbeginn bei jedem Patientenkontakt durch das Stecken der e-card auf den Status einer möglichen Gebühren- bzw. Kostenanteilsbefreiung zu achten.
Selbstbehalt für Heilbehelfe
Der Selbstbehalt des Versicherten für Heilbehelfe beträgt ab 1. Jänner 2010 mindestens 27,40 Euro. Bei Sehbehelfen erhöht sich dieser auf mindestens 82,20 Euro.