Die Gehälter der SpitalsärztInnen gemäß § 14 Abs. 3 NÖ Spitalsärztegesetz werden mit Jahresbeginn 2010 um 0,9 Prozent zuzüglich einer Einmalzahlung von vier Euro valorisiert. Die Zulagen werden um 0,9 Prozent erhöht.
» PDF: Hier die mit 1.1.2010 gültige Gehaltstabelle