Umfragen in Niederösterreich belegen, dass bereits ein Drittel der ärztlichen Leistung im niedergelassenen Bereich von Wahlärztinnen und Wahlärzten erbracht wird
Derzeit haben in Niederösterreich etwa 3.600 Ärztinnen und Ärzte eine Ordination gemeldet. „Davon sind 1.300 klassische Kassenärztinnen oder Kassenärzte mit GKK-Vertrag, etwa 50 haben Verträge nur mit einem Teil der so genannten kleinen Kassen und 1.800 sind so genannte Wahlärztinnen oder Wahlärzte ohne Kassenvertrag. Bei den verbleibenden 450 handelt es sich um echte Privatordinationen", rechnet Dr. Christoph Reisner, Präsident der NÖ Ärztekammer und Wahlärztereferent der Österreichischen Ärztekammer vor. „Die Bedeutung der Wahlärztinnen und Wahlärzte für das öffentliche Gesundheitswesen wird aus meiner Sicht daher stark unterschätzt."
Die bei mehreren Umfragen in der jüngeren Vergangenheit erhobenen Werte belegen das: Im Rahmen der Studie über die Arbeits- und Lebensbedingungen der Ärztinnen und Ärzte in Niederösterreich wurde unter anderem abgefragt, wie viel Zeit pro Woche für ärztliche Tätigkeit verwendet wird. Der Durchschnitt der Kassenärztinnen und -ärzte ergab hierbei 42,4 Stunden, der der Wahlärztinnen und -ärzte 22,5 Stunden. „Rein rechnerisch liegen wir durch die wesentlich größere Anzahl an Wahlärztinnen und Wahlärzten im niedergelassenen Bereich bei 58 Prozent kassenärztlicher Arbeitszeit zu 42 Prozent im wahlärztlichen Bereich", so Präsident Dr. Reisner.
Honorarnoten werden nicht immer eingereicht
„Selbstverständlich muss man diese Zahlen noch unter dem Blickwinkel betrachten, dass ein Teil der Wahlärzteschaft die freiberufliche Tätigkeit neben einer anderen ärztlichen Tätigkeit, beispielsweise im Spital, ausführt", so der Ärztekammerpräsident weiter. In Niederösterreich ist das etwa jede dritte Wahlärztin/jeder dritte Wahlarzt. „Selbst wenn man diese Gruppe komplett außer Acht lassen würde, würde sich rechnerisch immer noch ergeben, dass bereits rund ein Drittel der ärztlichen Leistung im niedergelassenen Bereich von Wahlärztinnen und Wahlärzten erbracht wird."
Die Zahlen der Gebietskrankenkassen sprechen zwar eine andere Sprache, da das Volumen der wahlärztlichen Honorarrückerstattungen nur einen Bruchteil der Ausgaben für die Kassenmedizin ausmacht. „Wir wissen aber, dass ein Teil der Patientinnen und Patienten die Honorarnoten überhaupt nicht einreicht. Gründe dafür sind laut Umfrage einerseits Unwissen, aber andererseits auch die Meinung, dass sich das nicht lohnen würde", so Präsident Dr. Reisner weiter.
Ergänzende Funktion der Wahlärztinnen und Wahlärzte
Dies liegt unter anderem an den Bedingungen. Die Rückerstattungen sind in der Praxis mit 80 Prozent des Kassentarifs und weiteren Besonderheiten und Ausnahmen limitiert, so dass oft nur ein kleiner Teil des Honorars an den Patienten zurückfließt. „So gesehen übernimmt der Wahlarztpatient immer einen Teil der Kosten, die beim Kassenpatienten vom System getragen werden. Das mag korrekt sein oder nicht, die medizinische Leistung der Wahlärztinnen und Wahlärzte im Sinne des Wertes für die Volkswirtschaft wird jedenfalls in immer größerem Ausmaß und Anteil erbracht. Das ist unabhängig davon, ob eine Privatperson oder die Kasse zahlt."
Präsident Dr. Reisner stellt klar, dass das öffentliche Gesundheitssystem im wohnortnahen Bereich zwar durch niedergelassene Kassenärztinnen und Kassenärzte repräsentiert wird, aber mittlerweile ohne die „ergänzende Funktion" der Wahlärztinnen und Wahlärzte nur mehr schwer aufrecht erhalten werden könnte. Er vermisst jedoch genau diese „Wertschätzung" seitens der verantwortlichen Gesundheitspolitiker.
Investition von Zeit führt nachhaltig zu Kosteneinsparungen
„Gerade im Zuge der Kassensanierung spekuliert die Politik aber immer wieder mit einer starken Reduktion des Kostenrückersatzes für wahlärztliche Leistungen. Dies wäre jedoch kontraproduktiv, da die Wahlärztinnen und Wahlärzte zwischenzeitlich die entscheidende Funktion zur Entlastung der Kassenärztinnen und Kassenärzte im öffentlichen Gesundheitssystem erreicht haben", so der Ärztekammerpräsident.
Der Hauptgrund für die Patientinnen und Patienten eine Wahlärztin oder einen Wahlarzt aufzusuchen ist der Faktor Zeit. Im Kassensystem ist das Honorieren von Zeit nicht vorgesehen. „Wahlärztinnen und Wahlärzte können diese Zeit den Patientinnen und Patienten zur Verfügung stellen. Dadurch können viele Probleme mit weniger Medikation oder Weiterüberweisungen zu anderen Ärzten gelöst werden, was nachhaltig zu Kosteneinsparungen führt. Dies sollte eigentlich Grund genug sein, die Wahlärztinnen und Wahlärzte im System weiter zu fördern", so Präsident Dr. Reisner zum Abschluss.
Rückfragehinweis:
- Pressestelle, Michael Dihlmann, Tel. 0664/1449294, presse@arztnoe.at
Wien, 10. November 2009