Die Bestimmungen zur - mit 01.10.2005 in Kraft getretenen - Vorsorgeuntersuchung NEU sehen vor, dass ÄrztInnen, mit denen erstmals ein Vorsorgeuntersuchungs-Einzelvertrag auf Grund der Bestimmungen des neuen VU-Gesamtvertrages abgeschlossen wird, verpflichtend an einer von der Ärztekammer für Niederösterreich organisierten Informationsveranstaltung teilzunehmen haben.
Anrechenbar für das DFP Diplom der ÖÄK mit 3 fachspezifischen Fortbildungspunkten.
Anmeldung unbedingt erforderlich, da begrenzte Teilnehmerzahl. Bei Mitnahme einer Begleitperson dies ebenfalls bei der Anmeldung bekanntgeben.