Der Hearingtermin bzw. der Termin für ein allfälliges Vorstellungsgespräch kann in der Ärztekammer für NÖ telefonisch erfragt werden bzw. ist der jeweils aktuelle Hearingtermin hier im Internet (Freie Vertragsarztstellen) veröffentlicht.
Ist die Notwendigkeit für ein Hearing bzw. ein Vorstellungsgespräch gemäß der gesamtvertraglichen Vereinbarung betreffend Richtlinien für die Auswahl der Vertragsärzte (Niederlassungsrichtlinien) gegeben, nimmt ein geladener Bewerber den vorgesehenen Termin jedoch nicht wahr, so kommt diese Nichtteilnahme grundsätzlich einem Zurückziehen der Bewerbung gleich.
Gemäß § 12 der derzeit in Geltung stehenden Niederlassungsrichtlinien ist die Entscheidung über die Vergabe einer Kassenplanstelle im Rahmen eines Hearings zu treffen, wenn es Bewerber gibt, deren erreichte Punkteanzahl im 5 %-Bereich zum Erstgereihten liegen. Gleiches gilt, wenn die Frauenförderungsregelung erfüllt ist, sowie, wenn ein Vertragsarzt, der bereits länger als 5 Jahre vertragsärztlich tätig ist, einen Wechsel der Ordinationsstätte außerhalb des Sanitätssprengels bzw. Niederlassungsortes anstrebt. Die Hearingkommission, welche von der Ärztekammer für NÖ und der NÖ Gebietskrankenkasse paritätisch besetzt ist, entscheidet nach Anhörung der Hearingkandidaten durch demokratische Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Bei der Entscheidungsfindung ist die Hearingkommission an kein Punktesystem gebunden. Gegenstand der Anhörung sind im Wesentlichen die Themen der „DISKUSSIONS-GRUNDLAGE HEARING“.