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Förderungen für investive Massnahmen in Arztpraxen

Neue Richtlinie gültig ab 15. Februar 2010

Keine Förderungen für investive Maßnahmen in Arztpraxen mehr!

Das Bundessozialamt hat uns mit heutigem Tag informiert, dass aufgrund der Erlassung neuer Richtlinien für die Förderung von investiven Maßnahmen die Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich von Arztpraxen ab 15. Februar 2010 seitens des Bundessozialamtes nicht mehr förderbar ist.

» PDF: Neue Richtlinien gültig ab 15. Februar 2010.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen das

Bundessozialamt, Landesstelle Niederösterreich,
Herr Mag. Günther WIDY
Abteilungsleiter N2
3100 St. Pölten, Daniel Gran-Straße 8/3
Tel.: 05 99 88 - 76 24
Fax: 05 99 88 - 76 55
Mail: guenther.widy@basb.bv.at
Externe Verknüpfung www.bundessozialamt.gv.at

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