Das Bundessozialamt hat uns mit heutigem Tag informiert, dass aufgrund der Erlassung neuer Richtlinien für die Förderung von investiven Maßnahmen die Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich von Arztpraxen ab 15. Februar 2010 seitens des Bundessozialamtes nicht mehr förderbar ist.
» PDF: Neue Richtlinien gültig ab 15. Februar 2010.
Bei Rückfragen steht Ihnen das
Bundessozialamt, Landesstelle Niederösterreich,
Herr Mag. Günther WIDY
Abteilungsleiter N2
3100 St. Pölten, Daniel Gran-Straße 8/3
Tel.: 05 99 88 - 76 24
Fax: 05 99 88 - 76 55
Mail: guenther.widy@basb.bv.at
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zur Verfügung.